- Traktor Klasse T -
Die Fahrerlaubnis Klasse T berechtigt zum Führen von Zugmaschinen.

KLASSE T Zugmaschinen und Schlepper

Die Fahrerlaubnis Klasse T berechtigt zum Führen von Zugmaschinen

• für land- und forstwirtschaftliche Zwecke

• Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 60 km/h

• für Fahrer unter 18 Jahren gilt eine bbH von max 40 km/h

• auch mit Anhänger


Die Ausbildung erfolgt mit einem gemietetem Traktor.


• Mindestalter: 16 Jahre

• Klasse AM und L eingeschlossen


Der Fahrerlaubnisantrag


Für den Antrag, abzugeben bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz, wird benötigt:


• Sehtest (Optiker), nicht älter als 2 Jahre

• Biometrisches Passbild

• Nachweis 1. Hilfe


Die theoretische Ausbildung


• 12 Doppelstunden Grundwissen Unterricht á 90 Minuten bei Ersterwerb oder

•   6 Doppelstunden Grundwissen Unterricht á 90 Minuten bei Erweiterung und

•   6 Doppelstunden fachspezifischer Unterricht der Kl. T á 90 Minuten.


Die praktische Ausbildung


Die Anzahl der Übungsstunden sind abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.

BKF Weiterbildung Wochenlehrgang vom 08.04. bis 12.04.2024
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