KLASSE T – Zugmaschinen und Schlepper
Die Fahrerlaubnis Klasse T berechtigt zum Führen von Zugmaschinen
• für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
• Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 60 km/h
• für Fahrer unter 18 Jahren gilt eine bbH von max 40 km/h
• auch mit Anhänger
Die Ausbildung erfolgt mit einem gemietetem Traktor.
• Mindestalter: 16 Jahre
• Klasse AM und L eingeschlossen
Der Fahrerlaubnisantrag
Für den Antrag, abzugeben bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz, wird benötigt:
• Sehtest (Optiker), nicht älter als 2 Jahre
• Biometrisches Passbild
• Nachweis 1. Hilfe
Die theoretische Ausbildung
• 12 Doppelstunden Grundwissen Unterricht á 90 Minuten bei Ersterwerb oder
• 6 Doppelstunden Grundwissen Unterricht á 90 Minuten bei Erweiterung und
• 6 Doppelstunden fachspezifischer Unterricht der Kl. T á 90 Minuten.
Die praktische Ausbildung
Die Anzahl der Übungsstunden sind abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.