- Lkw Klasse C1E -
Die Klasse C1E berechtigt zum Führen von Lastzügen deren Anhänger mehr als 750 kg z.G. haben. Die Summe der z.G. von Zugfahrzeug und Anhänger darf nicht größer sein als 12.000 kg.

KLASSE C1E Anhänger über 750 kg z.G.

Die Ausbildung erfolgt mit einem Mercedes Sprinter mit Vollautomatik und einem Böckmann Anhänger.

 

• Mindestalter: 18 Jahre

• Vorbesitz Kl. C1 oder beantragt

• Ärztliche + Augenärztliche Untersuchung

• nur Praxisprüfung

 

Der Fahrerlaubnisantrag

 

Für den Antrag, abzugeben bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz, wird benötigt:

 

• Ärztliche + Augenärztliche Untersuchung

• Biometrisches Passbild

• Nachweis 1. Hilfe

 

Die Ausbildung

 

Da keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgesehen ist, kann gleich mit Praxis begonnen werden. Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.

 

Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:

 

• 3 Fahrstunden Überland

• 1 Fahrstunde Autobahn

• 1 Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit

 

Klasse C1 + C1E in einem Ausbildungsgang

 

Werden beide Klassen in einem Ausbildungsgang erworben, so ändert sich die Mindestanzahl der besonderen Ausbildungsfahrten á 45 Minuten wie folgt:

 

Solo:

 

• 1 Fahrstunde Überland

• 1 Fahrstunde Autobahn

 

Zug:

 

• 3 Fahrstunden Überland

• 1 Fahrstunde Autobahn

• 2 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

BKF Weiterbildung Wochenlehrgang vom 19.06. - 23.06.2023
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