- Lkw Klasse C1E -
Die Klasse C1E berechtigt zum Führen von Lastzügen deren Anhänger mehr als 750 kg z.G. haben. Die Summe der z.G. von Zugfahrzeug und Anhänger darf nicht größer sein als 12.000 kg.

KLASSE C1E Anhänger über 750 kg z.G.

Die Ausbildung erfolgt mit einem Mercedes Sprinter mit Vollautomatik und einem Böckmann Anhänger.


• Mindestalter: 18 Jahre

• Vorbesitz Kl. C1 oder beantragt

• Ärztliche + Augenärztliche Untersuchung

• nur Praxisprüfung


Der Fahrerlaubnisantrag


Für den Antrag, abzugeben bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz, wird benötigt:


• Ärztliche + Augenärztliche Untersuchung

• Biometrisches Passbild

• Nachweis 1. Hilfe


Die Ausbildung


Da keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgesehen ist, kann gleich mit Praxis begonnen werden. Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.


Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:


• 3 Fahrstunden Überland

• 1 Fahrstunde Autobahn

• 1 Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit


Klasse C1 + C1E in einem Ausbildungsgang


Werden beide Klassen in einem Ausbildungsgang erworben, so ändert sich die Mindestanzahl der besonderen Ausbildungsfahrten á 45 Minuten wie folgt:


Solo:


• 1 Fahrstunde Überland

• 1 Fahrstunde Autobahn


Zug:


• 3 Fahrstunden Überland

• 1 Fahrstunde Autobahn

• 2 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

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