- Lkw Klasse C -
Die Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg z.G. und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer z.G. von nicht mehr als 750 kg).

KLASSE C – Kfz über 7,5 t z.G.

Die Ausbildung erfolgt mit einem Mercedes-Benz Actros mit PowerShift Vollautomatik.


• Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei Ausbildung Berufskraftfahrer)

• Vorbesitz Klasse B

• Ärztliche + Augenärztliche Untersuchung


Der Fahrerlaubnisantrag


Für den Antrag, abzugeben bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz, wird benötigt:


• Ärztliche + Augenärztliche Untersuchung

• Biometrisches Passbild

• Nachweis 1. Hilfe


Die theoretische Ausbildung


Der Unterricht beinhaltet 6 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten und 10 Doppelstunden Zusatzstoff á 90 Minuten. Im gemeinsamen Ausbildungsgang C/CE werden nur einmal 6 Doppelstunden Grundstoff erteilt.


Die praktische Ausbildung


Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.


Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:


• 3 Fahrstunden Überland

• 1 Fahrstunden Autobahn

• 1 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit


Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden sind Mindestanforderungen. Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.

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