Kraftfahrzeuge bis max. 3.500 kg zulässige Gesamtmassen (z.G.)² und Anhänger bis max. 750 kg z.G.
Die Ausbildung erfolgt mit einem Ford Focus oder Ford Focus Turnier.
Der Fahrerlaubnisantrag
Für den Antrag, abzugeben bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz, wird benötigt:
• Sehtest (Optiker), nicht älter als 2 Jahre
• Biometrisches Passbild
• Nachweis 1. Hilfe
Die theoretische Ausbildung
Der Unterricht beinhaltet 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten und 2 Doppelstunden Zusatzstoff á 90 Minuten. Wer schon einen Führerschein hat, braucht nur noch 6 Lektionen Grundstoff und den Zusatzstoff.
Die praktische Ausbildung
1. Die Grundstufe (Grundkenntnisse für die Bedienung des Fahrzeuges)
2. Die Aufbaustufe (Bedienung des Fzg. auch unter schwierigen Bedingungen)
3. Die Leistungsstufe (Anwendung von gesetzl. Bestimmungen)
4. Die besonderen Ausbildungsfahrten (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrten)
5. Die Reife- und Teststufe (selbständiges Fahren im Verkehr)
Die Anzahl der Übungsstunden, die in der Grund-, Aufbau-, Leistungs- und Reife- und Teststufe durchgeführt werden, sind in ihrer Anzahl nicht vorgeschrieben. Sie hängen von den Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes einzelnen ab.
Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten:
• 5 Fahrstunden Überland
• 4 Fahrstunden Autobahn
• 3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit
Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden sind Mindestanforderungen. Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.