- Pkw Klasse B -
Kraftfahrzeuge bis max. 3.500 kg zulässige Gesamtmassen (z.G.) und Anhänger bis max. 750 kg z.G., bis max. 8 Sitzplätze + Fahrersitz. Gesamtmasse des Anhängers darf auch größer als 750 kg sein, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg

Kraftfahrzeuge bis max. 3.500 kg zulässige Gesamtmassen (z.G.)² und Anhänger bis max. 750 kg z.G.

Die Ausbildung erfolgt mit einem Ford Focus oder Ford Focus Turnier.


Der Fahrerlaubnisantrag


Für den Antrag, abzugeben bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz, wird benötigt:


• Sehtest (Optiker), nicht älter als 2 Jahre

• Biometrisches Passbild

• Nachweis 1. Hilfe


Die theoretische Ausbildung


Der Unterricht beinhaltet 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten und 2 Doppelstunden Zusatzstoff á 90 Minuten. Wer schon einen Führerschein hat, braucht nur noch 6 Lektionen Grundstoff und den Zusatzstoff.


Die praktische Ausbildung


1. Die Grundstufe (Grundkenntnisse für die Bedienung des Fahrzeuges)

2. Die Aufbaustufe (Bedienung des Fzg. auch unter schwierigen Bedingungen)

3. Die Leistungsstufe (Anwendung von gesetzl. Bestimmungen)

4. Die besonderen Ausbildungsfahrten (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrten)

5. Die Reife- und Teststufe (selbständiges Fahren im Verkehr)


Die Anzahl der Übungsstunden, die in der Grund-, Aufbau-, Leistungs- und Reife- und Teststufe durchgeführt werden, sind in ihrer Anzahl nicht vorgeschrieben. Sie hängen von den Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes einzelnen ab.


Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten:

• 5 Fahrstunden Überland

• 4 Fahrstunden Autobahn

• 3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit


Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden sind Mindestanforderungen. Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.

BKF Weiterbildung Wochenlehrgang vom 08.04. bis 12.04.2024
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