KLASSE A2 – Mittelschwere Krafträder
Die Ausbildung erfolgt auf einer HONDA CB 500 F mit ABS.
• Mindestalter: 18 Jahre – Direkterwerb, oder
• Aufstieg von der Kl. A1 bei zweijährigem Vorbesitz
• Begrenzt bis 35 kW Motorleistung
• Leistung-Gewichtsverhältnis von max. 0,2 kW/kg
• Nach zweijährigen Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A erworben werden
Der Fahrerlaubnisantrag
Für den Antrag, abzugeben bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz, wird benötigt:
• Sehtest (Optiker), nicht älter als 2 Jahre
• Biometrisches Passbild
• Nachweis 1. Hilfe
Aufstieg von der Kl. A1
Bei Vorbesitz der Kl. A1 (mindestens 2 Jahre) ist keine theoretische Ausbildung und keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.
Direkterwerb
Beim Direkterwerb der Kl. A2 sind die Klassen A1 und AM enthalten.
Die theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Die praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Ausbildungsfahrten á 45 Minuten betragen mindestens:
• 5 Fahrstunden Überland
• 4 Fahrstunden Autobahn
• 3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit