- Motorrad Klasse A2 -
Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg

KLASSE A2 Mittelschwere Krafträder

Die Ausbildung erfolgt auf einer HONDA CB 500 F mit ABS.


• Mindestalter: 18 Jahre – Direkterwerb, oder

• Aufstieg von der Kl. A1 bei zweijährigem Vorbesitz

• Begrenzt bis 35 kW Motorleistung

• Leistung-Gewichtsverhältnis von max. 0,2 kW/kg

• Nach zweijährigen Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A erworben werden


Der Fahrerlaubnisantrag


Für den Antrag, abzugeben bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz, wird benötigt:


• Sehtest (Optiker), nicht älter als 2 Jahre

• Biometrisches Passbild

• Nachweis 1. Hilfe


Aufstieg von der Kl. A1


Bei Vorbesitz der Kl. A1 (mindestens 2 Jahre) ist keine theoretische Ausbildung und keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.


Direkterwerb

Beim Direkterwerb der Kl. A2 sind die Klassen A1 und AM enthalten.


Die theoretische Ausbildung


12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff


Die praktische Ausbildung


Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.


Ausbildungsfahrten á 45 Minuten betragen mindestens:


• 5 Fahrstunden Überland

• 4 Fahrstunden Autobahn

• 3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

BKF Weiterbildung Wochenlehrgang vom 08.04. bis 12.04.2024
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