- Motorrad Klasse A1 -
Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg

KLASSE A1 – Leichtkrafträder dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden. Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A1 ist die Klasse AM enthalten. Die Ausbildung erfolgt auf einer HONDA CB 125 R mit ABS.


• Mindestalter: 16 Jahre

• Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum bis 125 cm³

• Motorleistung von nicht mehr als 11 kW

• Leistung-Gewichtsverhältnis von max. 0,1 kW/kg

• Dreirädrige Kraftfahrzeuge max 45 km/h bbH, max 15 kW Motorleistung

• Nach zweijährigen Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A2 erworben werden


Der Fahrerlaubnisantrag


Für den Antrag, abzugeben bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz, wird benötigt:


• Sehtest (Optiker), nicht älter als 2 Jahre

• Biometrisches Passbild

• Nachweis 1. Hilfe


Die theoretische Ausbildung


12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff


Die praktische Ausbildung


Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.


Ausbildungsfahrten á 45 Minuten betragen mindestens:


• 5 Fahrstunden Überland

• 4 Fahrstunden Autobahn

• 3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

BKF Weiterbildung Wochenlehrgang vom 08.04. bis 12.04.2024
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