KLASSE A1 – Leichtkrafträder – dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden. Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A1 ist die Klasse AM enthalten. Die Ausbildung erfolgt auf einer HONDA CB 125 R mit ABS.
• Mindestalter: 16 Jahre
• Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum bis 125 cm³
• Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
• Leistung-Gewichtsverhältnis von max. 0,1 kW/kg
• Dreirädrige Kraftfahrzeuge max 45 km/h bbH, max 15 kW Motorleistung
• Nach zweijährigen Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A2 erworben werden
Der Fahrerlaubnisantrag
Für den Antrag, abzugeben bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz, wird benötigt:
• Sehtest (Optiker), nicht älter als 2 Jahre
• Biometrisches Passbild
• Nachweis 1. Hilfe
Die theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Die praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Ausbildungsfahrten á 45 Minuten betragen mindestens:
• 5 Fahrstunden Überland
• 4 Fahrstunden Autobahn
• 3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit