- Motorrad Klasse A -
Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen.

KLASSE A Schwere Krafträder dreirädrige Kraftfahrzeuge

Die Ausbildung erfolgt auf einer HONDA CB 650 F mit ABS.


• Mindestalter: 24 Jahre bei Direkterwerb, oder

• Aufstieg von der Kl. A2 bei zweijährigem Vorbesitz

• Über 35 kW Motorleistung

• Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg bei Krafträdern


Der Fahrerlaubnisantrag


Für den Antrag, abzugeben bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz, wird benötigt:


• Sehtest (Optiker), nicht älter als 2 Jahre

• Biometrisches Passbild

• Nachweis 1. Hilfe


Aufstieg von der Kl. A2


Bei Vorbesitz von A2 (mindestens 2 Jahre) ist keine theoretische Ausbildung und keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.


Direkterwerb


Beim Direkterwerb der Kl. A sind die Klasse A2, A1 und AM enthalten.


Die theoretische Ausbildung


12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff


Die praktische Ausbildung


Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.


Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:


Bei Vorbesitz von A1:


• 3 Fahrstunden Überland

• 2 Fahrstunden Autobahn

• 1 Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit


Ohne Vorbesitz von A1:


• 5 Fahrstunden Überland

• 4 Fahrstunden Autobahn

• 3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

BKF Weiterbildung Wochenlehrgang vom 08.04. bis 12.04.2024
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