KLASSE A – Schwere Krafträder – dreirädrige Kraftfahrzeuge
Die Ausbildung erfolgt auf einer HONDA CB 650 F mit ABS.
• Mindestalter: 24 Jahre bei Direkterwerb, oder
• Aufstieg von der Kl. A2 bei zweijährigem Vorbesitz
• Über 35 kW Motorleistung
• Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg bei Krafträdern
Der Fahrerlaubnisantrag
Für den Antrag, abzugeben bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz, wird benötigt:
• Sehtest (Optiker), nicht älter als 2 Jahre
• Biometrisches Passbild
• Nachweis 1. Hilfe
Aufstieg von der Kl. A2
Bei Vorbesitz von A2 (mindestens 2 Jahre) ist keine theoretische Ausbildung und keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.
Direkterwerb
Beim Direkterwerb der Kl. A sind die Klasse A2, A1 und AM enthalten.
Die theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Die praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:
Bei Vorbesitz von A1:
• 3 Fahrstunden Überland
• 2 Fahrstunden Autobahn
• 1 Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit
Ohne Vorbesitz von A1:
• 5 Fahrstunden Überland
• 4 Fahrstunden Autobahn
• 3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit