- Motorrad Klasse A -
Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen.

KLASSE A Schwere Krafträder dreirädrige Kraftfahrzeuge

Die Ausbildung erfolgt auf einer HONDA CB 650 F mit ABS.

 

• Mindestalter: 24 Jahre bei Direkterwerb, oder

• Aufstieg von der Kl. A2 bei zweijährigem Vorbesitz

• Über 35 kW Motorleistung

• Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg bei Krafträdern

 

Der Fahrerlaubnisantrag

 

Für den Antrag, abzugeben bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz, wird benötigt:

 

• Sehtest (Optiker), nicht älter als 2 Jahre

• Biometrisches Passbild

• Nachweis 1. Hilfe

 

Aufstieg von der Kl. A2

 

Bei Vorbesitz von A2 (mindestens 2 Jahre) ist keine theoretische Ausbildung und keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.

 

Direkterwerb

 

Beim Direkterwerb der Kl. A sind die Klasse A2, A1 und AM enthalten.

 

Die theoretische Ausbildung

 

12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Die praktische Ausbildung

 

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.

 

Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:

 

Bei Vorbesitz von A1:

 

• 3 Fahrstunden Überland

• 2 Fahrstunden Autobahn

• 1 Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit

 

Ohne Vorbesitz von A1:

 

• 5 Fahrstunden Überland

• 4 Fahrstunden Autobahn

• 3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

BKF Weiterbildung Wochenlehrgang vom 19.06. - 23.06.2023
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